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Wer ein Work-and-Travel-Jahr in Australien plant, sollte mit längeren Bearbeitungszeiten für das notwendige Working-Holiday-Visum rechnen und Reisearrangements erst nach Erhalt des Visums finalisieren. Behörden raten dringend, Flüge und feste Buchungen nicht vorzuziehen.
Behörden warnen vor monatelangen Wartezeiten
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass Anträge für das Working-Holiday-Visum aktuell deutlich länger dauern können. Auf der offiziellen Regierungsseite heißt es, dass besonders Anträge, die von außerhalb Australiens gestellt werden, mehrere Monate in der Bearbeitung bleiben können.
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Als Begründung nennt das zuständige Department of Home Affairs, dass Anträge von Personen, die sich bereits in Australien aufhalten, Vorrang erhalten. Deshalb empfiehlt die Behörde, vor dem Visumsbescheid keine verbindlichen Reisevorbereitungen zu treffen.
Wesentliche Visumsregeln auf einen Blick
- Mindestalter: 18 Jahre.
- Obergrenze: Für deutsche Staatsbürger wurde die Altersgrenze diesen Sommer von 30 auf 35 Jahre angehoben.
- Dauer: Das Visum gilt für einen Aufenthalt von zwölf Monaten.
- Gebühren: Die Antragsgebühr beträgt 840 australische Dollar (etwa 520 Euro).
- Arbeitserlaubnis: Das Visum erlaubt es, vor Ort zu arbeiten, um den Aufenthalt zu finanzieren.
Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich das Visum zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängern. Für das zweite und dritte Working-Holiday-Visum fallen dann höhere Gebühren in Höhe von 1.000 australischen Dollar an.

Ein Folgevisum kann demnach auch nach der Rückkehr nach Deutschland beantragt werden, etwa wenn eine weitere Reise geplant ist. In diesem Fall gelten die erhöhten Kosten ebenfalls.
Praktischer Hinweis
Wer eine Australienreise plant, sollte die Hinweise auf der offiziellen Website sowie die Hinweise des Auswärtigen Amts beachten und Visaentscheidungen abwarten, bevor nicht stornierbare Buchungen vorgenommen werden.












