Leitlinie der journalistischen Unabhängigkeit
Diese Leitlinie konkretisiert das Verständnis der publizistischen Grundsätze des Pressekodex des Deutschen Presserats. Die Einhaltung dieser Leitlinie sichert die Rahmenbedingungen, die unabhängigen und kritischen Journalismus ermöglichen.
Aus diesem Grund unterliegen alle Texte auf BREITENGRAD53 folgenden Punkten:
Pressereisen
Die Gefährdung unabhängiger journalistischer Arbeit ist Gegenstand der Ziffer 15 des Pressekodex. Schon der Anschein, die Entscheidungsfreiheit der Autoren könne durch Gewährung von Einladungen beeinträchtigt werden, ist deshalb zu vermeiden. Annahmen zu Pressereisen sind daher in der Berichterstattung entsprechend kenntlich zu machen. Die Meinung der Autoren bleibt von den Einladungen immer unberührt und wird nicht beeinflusst.
Werbung
Ziffer 7 des Pressekodex fordert eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken auf und weist auf die Einhaltung der werberechtlichen Regelungen für bezahlte Veröffentlichungen hin. Deshalb ist es wichtig, dass eine Trennung von Anzeigen und Redaktion gewahrt wird. Anzeigen dürfen durch ihre Gestaltung nicht den Eindruck erwecken, sie seien redaktioneller Bestandteil. Im Zweifelsfall muss die Anzeige klar und in ausreichender Größe entsprechend gekennzeichnet werden. Bei BREITENGRAD53 werden solche Texte als „Kooperationsartikel“ gekennzeichnet.