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Seit Wochen führt das anhaltend niedrige Wasser in europäischen Flüssen zu spürbaren Störungen im Flusskreuzfahrtgeschäft. Vor allem Abschnitte von Rhein und Donau sind betroffen, Reisende müssen mit Routenänderungen, Umbuchungen oder vereinzelt auch Absagen rechnen.
Mehrere Reedereien melden aktuell geänderte Fahrpläne: Teilweise werden geplante Anläufe ausgelassen, andere Reisen in entgegengesetzte Richtungen verlegt. Manche Veranstalter erlauben kostenfreie Umbuchungen, bieten Ausflüge als Ersatzleistung an oder gewähren Preisnachlässe. In Einzelfällen führte die Lage bereits zu Komplettabsagen.
Störungen vor allem auf Rhein und Donau
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Die Pegelstände schwanken zum Teil so stark, dass nur wenige Zentimeter über die Befahrbarkeit einer Strecke entscheiden. Betroffen sind besonders Stromabschnitte des Rheins und der Donau, aber auch Nebenflüsse wie Main und Mosel. Die Situation ist ungewöhnlich lang andauernd und überschneidet sich mit der Hauptsaison, wenn viele Schiffe komplett ausgelastet sind.
Das hat konkrete Folgen: Routen, die normalerweise den Mittelrhein oder bestimmte Donauhäfen ansteuern, werden verkürzt oder ganz gestrichen. Einige Reedereien verlegen stattdessen Fahrten Richtung Nieder- oder Niederrhein und steuern Häfen in den Niederlanden oder Belgien an.
Wie Reedereien reagieren
Anbieter betonen, sie beobachteten die Lage täglich und träfen Entscheidungen mit Blick auf Sicherheit und Planbarkeit. Der Bonner Veranstalter Phoenix Reisen weist darauf hin, dass bereits geringe Pegeländerungen eine Passage unmöglich machen können und informiert betroffene Gäste aktiv.
Viva Cruises aus Düsseldorf berichtet, die Entwicklung gemeinsam mit dem nautischen Team, lokalen Partnern und Behörden zu begleiten. Laut Angaben informiert das Unternehmen fortlaufend auf seiner Website über den Status einzelner Reisen und bittet darum, den Kundenservice vorläufig nicht mit Einzelanfragen zu belasten.
Viva zufolge sind derzeit fünf Schiffe der Flotte auf **Rhein**, **Main** und **Mosel** im Einsatz und in unterschiedlichem Maße vom Niedrigwasser betroffen. Vier weitere Einheiten fuhren dagegen planmäßig auf Seine, Rhone, Douro sowie in Kanälen und entlang der Ostseeküste.
Nicko Cruises aus Stuttgart hat seine Rhein-Routen bereits angepasst: Statt südwärts in Richtung Mittel- oder Oberrhein zu fahren, laufen die Schiffe vorübergehend den Niederrhein sowie Häfen in den Niederlanden und Belgien an. Nach Angaben eines Sprechers waren bislang noch keine Rhein-Reisen abgesagt; auf der Donau jedoch mussten in den vergangenen drei Wochen 13 Abfahrten gestrichen werden.
Wann eine Änderung zum Reisemangel wird
Juristisch kann das Ausfallen vertraglich zugesagter Häfen einen Reisemangel darstellen. Der auf Reiserecht spezialisierte Anwalt Kay Rodegra erklärt, dass in solchen Fällen der Reisepreis mindergültig sein kann. Als Orientierungshilfe nennt er nicht amtliche Tabellen mit Gerichtsurteilen, etwa die von ihm gepflegte Würzburger Tabelle.
Ob Urlauber die Reise vor Beginn kostenlos stornieren können, hängt von der Schwere der Leistungseinschränkung ab. Fällt ein Großteil der vereinbarten Anläufe weg, sei das eine erhebliche Vertragsänderung und berechtige zur kostenfreien Rücktrittserklärung. Geht es dagegen nur um einzelne entfallene Stopps, liege zwar ein Mangel vor, dieser rechtfertige aber nicht zwingend eine kostenlose Stornierung.
Absage durch den Veranstalter: Erstattung, aber keine Entschädigung
Kommt es zur kompletten Absage einer Reise durch den Anbieter, steht den Kunden laut Rodegra die volle Preisrückerstattung zu. Diese Erstattung müsse innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Auf zusätzliche Schadensersatzansprüche, etwa wegen entgangener Urlaubsfreude, sollten Kunden nach seiner Einschätzung nicht hoffen. Niedrigwasser sei eine außerhalb des Einflussbereichs der Reedereien liegende, unvermeidbare außergewöhnliche Situation, auf die sich Veranstalter berufen könnten.
Reisende profitieren in der Praxis davon, aufmerksam die Mitteilungen ihres Veranstalters zu verfolgen und Fristen sowie angebotene Alternativen zu prüfen. Bei gravierenden Leistungsänderungen kann es sich lohnen, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen oder die gegebenen Anspruchswege gegenüber dem Veranstalter zu prüfen.












