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Was an Poolliegen lange Alltag war, sorgt jetzt auch an Tischen für Ärger: Urlauber reservieren Plätze mit Handtüchern und Gegenständen – offenbar zunehmend auch bei Abendshows. Ein konkretes Erlebnis auf dem Campingplatz El Delfín Verde und ein Gerichtsurteil machen deutlich, dass solche Praktiken nicht nur nervig, sondern juristisch relevant werden können.
Vorfall auf El Delfín Verde
Viola, 39, verbrachte mit ihrer Familie zwei Wochen auf dem spanischen Campingplatz „El Delfín Verde“, der mehrere Pools, Gastronomie, Sportangebote und tägliche Abendshows bietet. Laut ihrer Schilderung waren die Vorstellungen so gefragt, dass Gäste bereits im Vorfeld Plätze „sicherten“ – ähnlich wie an Hotelpools.
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Beim Betreten des Theaters fiel Viola auf, dass viele Tische leer wirkten, auf ihnen aber persönliche Gegenstände lagen: ein Handtuch über einem Stuhl, ein Buch, eine große Wasserflasche oder eine Strickjacke. Zwar waren die Besitzer nicht anwesend, doch die Plätze wirkten dadurch belegt. Als Viola sich an einen solchen Tisch setzte, sei sie von einer anderen Frau darauf hingewiesen worden, dieser Tisch sei angeblich reserviert, so Viola gegenüber dem niederländischen Portal „Kids en Kurken“. Sie beschrieb das Vorgehen als unverständlich und äußerte, ein Handtuch rechtfertige keinen Sitzanspruch.
Ähnliche Konflikte am Pool
Solche Reservierungspraktiken bleiben nicht auf Tische beschränkt. Eine britische Urlauberin berichtete, sie habe aus Frust die Handtücher von diversen Sonnenliegen entfernt. Nach ihren Angaben belegten dieselben Gäste jeden Morgen die begehrtesten Plätze mit Handtüchern und waren anschließend stundenlang abwesend.
Gerichtsurteil: Veranstalter muss eingreifen
In einem anderen Fall führte die Problematik zu einer gerichtlichen Entscheidung. Eine Familie, die im Sommer 2024 eine Pauschalreise nach Kos gebucht hatte, zahlte 7.186 Euro für ihren Aufenthalt in einem Hotel mit sechs Pools. Bereits ab sechs Uhr morgens seien nahezu alle Liegen durch Handtücher blockiert gewesen, obwohl die Hausordnung das Reservieren untersagte.

Das Amtsgericht Hannover wertete diese Umstände im Frühjahr 2026 als Reisemangel und sprach der Familie 986,70 Euro zurück. Die Richter begründeten, dass Urlauber nicht verpflichtet sind, fremde Handtücher zu entfernen, weil dies zu Streit führen könne. Vielmehr liege die Verantwortung bei dem Veranstalter, wenn das Hotel seine eigenen Regeln nicht konsequent durchsetzt.
Was das für Urlauber und Anbieter bedeutet
Die Fälle zeigen zwei Aspekte: Zum einen nerven Platzhalter wie Handtücher das Miteinander im Urlaub und können Konflikte auslösen. Zum anderen hat das Verhalten rechtliche Folgen, wenn Veranstalter oder Hotels verbindliche Hausordnungen nicht durchsetzen. Urlauber können sich in Einzelfällen auf ihr Recht berufen; für Anbieter bedeutet das, Regeln aktiv zu kontrollieren, um mögliche Haftung zu vermeiden.












