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Nach mehreren schweren Angriffen auf saudische Flughäfen hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen. Das hat Reiseveranstalter veranlasst, Abreisen zu stornieren oder auszusetzen – und wirft Fragen für Pilger auf, die 2027 zur Hadsch fahren wollen.
Veranstalter stoppen Reisen
Als Reaktion auf die Eskalation zwischen Saudi-Arabien und der mit Iran verbundenen Huthi-Miliz haben Anbieter ihre Programme angepasst. Dertour erklärte, bereits vergangene Woche alle Reisen nach Saudi-Arabien bis Ende Oktober abgesagt zu haben. Betroffene Kundinnen und Kunden konnten demnach umbuchen oder ihr Geld zurückfordern.
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Auch Gebeco meldet derzeit keine Gäste vor Ort. Der Veranstalter hat laut Geschäftsführung alle Abreisen nach Saudi-Arabien bis Jahresende ausgesetzt.
Tourismus nach 2019 geöffnet
Saudi-Arabien hatte sich 2019 mit der Einführung von Touristenvisa für internationale Urlauber geöffnet. Seit 2022 führen mehrere Veranstalter das Königreich wieder aktiv im Programm.
Die Dertour Group berichtet von wachsender Nachfrage, insbesondere für Rundreisen, und hat das Angebot entsprechend erweitert. Die aktuelle Lage sorge jedoch für Unsicherheit und veranlasse einige Kundinnen und Kunden zu Zurückhaltung. Ein dauerhafter Nachfrageeinbruch werde derzeit nicht erwartet.
Bei Gebeco ist das Interesse hingegen bereits schwach. Der Geschäftsführer geht davon aus, dass die jüngsten Vorfälle die Nachfrage weiter drücken dürften.
Was Pilger für die Hadsch 2027 wissen müssen
Die nächste Hadsch, die Pilgerfahrt nach Mekka, ist für Mai 2027 terminiert. Jährlich reisen Gläubige auch aus Deutschland an; viele landen in Dschidda und setzen ihre Fahrt per Zug, Bus oder Auto nach Mekka fort, das selbst keinen Flughafen hat.

Speziell organisierte Hadsch-Pakete werden von Fachveranstaltern angeboten. Alle Fahrten zur Hadsch werden staatlich über die Plattform Nusuk geregelt, was Buchungen und Kontrollen zentralisiert.
Pilger, die bereits gebucht haben, sollten eine übereilte Absage vermeiden. Ratsam ist stattdessen, die Lage aufmerksam zu verfolgen und bei Unsicherheit das Gespräch mit dem Veranstalter zu suchen.
Rechtliche Aspekte und Folgen von Reisewarnungen
Eine Reisewarnung ist kein Einreiseverbot, hat aber praktische Folgen: Viele Veranstalter bieten in der Regel keine Reisen mehr in betroffene Gebiete an. Warnungen gelten als starkes Indiz für außergewöhnliche Umstände. Daher können Pauschalreisende üblicherweise kostenfrei stornieren.
Anders liegt der Fall bei individuell gebuchten Flügen. Wer direkt bei einer Airline bucht, kann nicht automatisch wegen einer Reisewarnung kostenfrei vom Ticket zurücktreten. In solchen Fällen bleibt oft nur die Hoffnung auf Kulanz oder Umbuchungsangebote der Fluggesellschaft. Wird ein Flug aufgrund einer Sperrung des Flughafens annulliert, besteht Anspruch auf Erstattung.
Aktuelle Lage an Flughäfen
Der Flughafen in Riad ist laut Meldungen derzeit bis Samstagnacht gesperrt. Bei einem Angriff auf den internationalen Flughafen der saudischen Hauptstadt waren vergangenes Wochenende mindestens zwölf Menschen getötet und mehr als 300 verletzt worden.
Bereits zuvor hatten mehrere internationale Airlines, darunter die Lufthansa, Flüge nach Riad vorübergehend eingestellt. Solche Unterbrechungen beeinflussen sowohl touristische Reisende als auch Pilger und verschärfen die Planungsunsicherheit.












