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<pWer in Dubrovnik mit dem Auto unterwegs ist, sollte genau auf die Zufahrtsregeln achten: Seit Juni 2025 gilt in der Innenstadt eine streng kontrollierte Sonderzone — Verstöße können Touristen teuer zu stehen kommen, bis hin zu Forderungen, die erst Monate später eintreffen. Der Fall eines polnischen Besuchers macht deutlich, wie sich Bußgeldbescheide aus Kroatien auch langfristig auswirken können.
Worum es bei der Sonderverkehrszone geht
Die Stadtverwaltung hat die Maßnahme eingeführt, um den Verkehr rund um die UNESCO-Altstadt zu reduzieren und Rettungswegen Vorrang zu geben. Die Einfahrt in die Zone ist nur mit einer entsprechenden Genehmigung oder unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, etwa bei einer bestätigten Reservierung für einen Parkplatz oder eine Unterkunft.
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Automatisch erfasste Kameras lesen die Kennzeichen aus. Jede nicht autorisierte Einfahrt wird einzeln geahndet; die Höhe der Sanktionen hängt unter anderem davon ab, wer als Fahrzeughalter eingetragen ist.
Der dokumentierte Fall eines Touristen
Ein polnischer Autofahrer berichtete der kroatischen Seite Index, dass er mehr als ein Jahr nach seinem Aufenthalt zwei Bescheide über jeweils 1.500 Euro erhalten habe. Insgesamt würden damit 3.000 Euro von ihm gefordert.

Üblich sind laut Angaben der Stadtverwaltung beziehungsweise der lokalen Regelungen deutlich niedrigere Summen für Privatpersonen: Das reguläre kommunale Bußgeld liegt bei 260 Euro. Für juristische Personen — etwa Autovermietungen — können jedoch höhere Sätze oder zusätzliche Gebühren anfallen, unter anderem durch Weiterleitung und Bearbeitung.
Der Betroffene sagte, vor Ort seien Hinweisschilder aufgestellt gewesen. Er sehe das Problem darin, dass Reisende oftmals nicht wüssten, welche Formalitäten nötig sind, um legal in die Zone einfahren zu dürfen.
Vollstreckung von ausländischen Strafzetteln in Deutschland
Ein Bußgeldbescheid aus einem EU-Staat wie Kroatien kann auch in Deutschland durchgesetzt werden. Entscheidend ist die Gesamthöhe der Forderung: Ab einer Summe von 70 Euro inklusive Verfahrenskosten ist eine Vollstreckung möglich.
Für Österreich gilt eine abweichende Regel: Wegen eines bilateralen Abkommens liegt dort die Vollstreckungsgrenze bei 25 Euro. Zuständig für die Durchsetzung solcher Forderungen in Deutschland ist das Bundesamt für Justiz.
Wichtig für Autofahrer: Ausländische Verkehrsverstöße führen derzeit nicht zu Punkten in Flensburg. Ein im Ausland ausgesprochenes Fahrverbot gilt grundsätzlich nur im Staat, in dem es verhängt wurde — kann dort aber bei einer späteren Kontrolle weiterhin vollzogen werden.












