Zusammenfassung zeigen Zusammenfassung verbergen
Die EU-Kommission hat ein formelles Prüfverfahren gegen das Online-Reiseportal Booking.com eingeleitet. Anlass sind Hinweise, dass auf der Plattform betrügerische Angebote und unsichere Praktiken Verbraucher gefährden könnten.
Worum es konkret geht
Brüssel wirft dem Unternehmen mit niederländischem Firmensitz vor, nicht ausreichend gegen gefälschte Unterkunftseinträge, Identitätsbetrug und andere Täuschungsformen vorgegangen zu sein. Im Zentrum der Untersuchung steht die Frage, ob Booking.com illegalen Angeboten angemessen nachgeht und diese schnell genug entfernt.
Brüssel nimmt Booking.com wegen Betrugsvorwürfen ins Visier
Kiellegung markiert Start des neuen Icon‑Schiffs bei Meyer Turku

Die Kommission nennt außerdem Versuche, Nutzer über gefälschte Nachrichten zur Herausgabe sensibler Daten zu bringen. Dabei handelt es sich um klassische Phishing-Maschen, mit denen Kriminelle an Passwörter oder Bankdaten gelangen wollen.
Welche Punkte die EU prüfen will
Brüssel will die Abläufe der Plattform genauer unter die Lupe nehmen, insbesondere:
- den Umgang mit gefälschten oder irreführenden Unterkunftsangeboten,
- die Weitergabe von Reservierungs- und Gästedaten an Anbieter,
- die Funktionalität der internen Nachrichtenkommunikation sowie die Sicherheitsvorkehrungen gegen Missbrauch,
- die Transparenz bezahlter Platzierungen in Suchergebnissen.
Zahl der Betrugsfälle hat zugenommen
Laut Mitteilung der EU-Kommission gingen bei Booking.com im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 1.072 Betrugsmeldungen ein. Der gemeldete Schaden belaufe sich auf rund 82.000 Euro, was einer Verzehnfachung gegenüber dem Vorjahr entsprechen soll.
Diese Entwicklung erklärt, warum die Brüsseler Behörden das Thema priorisieren. Sie sehen erhöhten Handlungsbedarf beim Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Reaktion von Booking.com
Das Unternehmen erklärte, es arbeite uneingeschränkt mit der EU-Kommission zusammen. Booking.com betonte, weiterhin mit zuständigen Behörden gegen Online-Betrug vorgehen und Reisende sowie Partner schützen zu wollen.
Werbeplatzierung und Nutzertransparenz
Ein weiterer Prüfpunkt ist, ob bezahlte Angebote in den Suchergebnissen klar als Werbung gekennzeichnet sind. Die Kommission will klären, ob Anbieter durch höhere Provisionen sichtbarer werden und ob Nutzer ausreichend Informationen erhalten, um Werbe-Einstellungen selbst zu ändern.
Rechtsgrundlage und mögliche Folgen
Die Untersuchung beruht auf dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA), das seit Februar 2024 gilt. Die EU kann bei Verstößen empfindliche Sanktionen verhängen.

Brüssel hat nach dem DSA bereits mehrere Verfahren gegen große Plattformen eröffnet. Namentlich genannt werden frühere Schritte gegen TikTok, Facebook, Instagram und Snapchat sowie gegen große Pornoplattformen. Gegen Elon Musks soziales Netzwerk X und die Online-Händler Temu und AliExpress wurden bereits Geldbußen verhängt.
Ergebnis offen
Die Kommission betont, dass die Einleitung des Verfahrens nicht gleichbedeutend mit einem Beweis für Regelverstöße ist. EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen sagte: „Die Europäer sollten ihren Urlaub buchen können, ohne Angst vor Betrug haben zu müssen.“











