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An Bord randalierende oder alkoholisierte Passagiere sind für Flugpersonal ein ernstes Sicherheitsproblem – die Besatzung versucht zunächst zu deeskalieren, doch in Einzelfällen werden Personen fixiert oder ein Flug umgeleitet. Das letzte Wort hat der Kapitän, der über Maßnahmen an Bord entscheidet.
Bei Störungen reichen die Reaktionen von ruhigen Gesprächen bis zu körperlichen Zwangsmaßnahmen. Laut dem Branchenverband BDL sind Crews für solche Situationen geschult und versuchen zunächst, durch Ansprache und Konfliktlösung die Lage zu beruhigen.
Wann die Crew stärker eingreift
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Wenn ein Passagier andere gefährdet oder handgreiflich wird, greift das Personal zu weiteren Mitteln. In seltenen Fällen wird eine Person am Sitz fixiert, wie zuletzt auf einem American‑Airlines‑Flug dokumentiert wurde.

Solche Fixierungen gehören zur Ausbildung. Ziel ist stets, die Sicherheit der übrigen Passagiere und der Besatzung zu gewährleisten, bevor härtere Maßnahmen erwogen werden.
Unterschiedliche Praxis bei Fesselmitteln
Die konkrete Vorgehensweise variiert zwischen den Fluggesellschaften. Das Fachportal aerotelegraph.com berichtete, dass American Airlines in ihrem Restraint‑Kit auch Klebeband mitführt und dieses bei dem Vorfall offenbar eingesetzt wurde.

Andere Airlines vermeiden Klebeband. Kritiker weisen darauf hin, dass ein stark verklebter oder fixierter Passagier im Evakuierungsfall kaum rechtzeitig aus dem Flugzeug käme. Stattdessen setzen einige Fluggesellschaften auf Kabelbinder oder Handschellen.
Rechtliche Grundlage: Kapitän trifft die Entscheidung
Die endgültige Entscheidung über das Vorgehen liegt beim Kapitän. Er trägt die Verantwortung für einen sicheren Flug und bestimmt laut BDL, welche Maßnahmen erforderlich sind.
Das deutsche Luftsicherheitsgesetz erlaubt demnach das Fesseln einer Person, «wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person den Luftfahrzeugführer oder Dritte angreifen oder Sachen beschädigen wird». Welche Hilfsmittel dabei verwendet werden dürfen, regelt das Gesetz nicht näher.
Auch körperliche Gewalt kann zulässig sein — jedoch nur, «wenn andere Zwangsmittel nicht in Betracht kommen, keinen Erfolg versprechen oder unzweckmäßig sind».
International stützt sich die Flugführung auf das Tokioter Abkommen von 1963, das von Deutschland ratifiziert wurde und der Crew erlaubt, «angemessene Maßnahmen einschließlich Zwangsmaßnahmen» zu ergreifen, um Ordnung und Sicherheit an Bord zu sichern.
Finanzielle und rechtliche Folgen für Störer
Schon vor dem Abflug kann der Kapitän oder das Bodenpersonal einen stark alkoholisierten oder auffälligen Passagier vom Mitflug ausschließen. Solche Entscheidungen können aber teuer werden für die Betroffenen.
Wer aus Sicherheitsgründen nicht mitfliegen darf, hat in der Regel keinen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Auch Kosten für Ersatzflüge oder verpasste Anschlussverbindungen müssen Passagiere meist selbst tragen, so der BDL.
Wird ein Flug wegen eines Störers umgeleitet, können erhebliche Kosten entstehen. Ein Beispiel: Ein American‑Airlines‑Flug von Dallas nach Newark musste wegen eines «unruly passenger» in Baltimore zwischenlanden.
In einem ähnlichen Fall vor Gericht erstritt Ryanair Anfang des Jahres rund 15.000 Euro Schadenersatz in Dublin. Das Gericht stellte fest, dass ein Passagier, der Besatzung und Mitreisende angegriffen hatte, für die Kosten einer außerplanmäßigen Landung aufkommen muss. Der betroffene Flug war von Lanzarote nach Dublin unterwegs und wegen des Vorfalls in Porto gelandet.












