Verlängerte Streckensperrung: Haben Fahrgäste Anspruch auf Geld zurück?

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Ab Freitag, 2. Oktober, verlängern Bauarbeiten die Reisezeit auf der Strecke Berlin–Hannover deutlich. Betroffene ICE-Verbindungen verlieren rund 80 Minuten; die Sperrung soll etwa 14 Monate dauern und trifft Reisende zwischen der Hauptstadt und Nordrhein-Westfalen besonders hart.

Welche Rechte gelten für Fahrgäste?

Entscheidend für die Anwendung der Fahrgastrechte ist die Ankunftszeit, die zum Zeitpunkt der Buchung auf dem Ticket vermerkt war, sagt eine Bahnsprecherin. Ergeben sich nachträgliche Änderungen, richten sich die Ansprüche nach der ursprünglich angegebenen Ankunftszeit.

Nahaufnahme eines Bahntickets vor einer Anzeigetafel mit Verspätungen
Die auf dem Ticket vermerkte Ankunftszeit entscheidet über Entschädigungsansprüche.

  • Bei einer voraussichtlichen Verspätung am Ziel von mindestens 60 Minuten kann der Fahrgast von der Reise zurücktreten und den Fahrpreis vollständig zurückfordern.
  • Ab einer Verspätung von 20 Minuten entfällt die Zugbindung; Fahrgäste dürfen einen anderen Zug nehmen, auch früheren oder späteren.
  • Bei einer Ankunftsverspätung von 60 Minuten steht eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent des Fahrpreises zu, ab 120 Minuten sind es 50 Prozent.

Das bedeutet konkret: Wurde das Ticket gebucht, bevor die Umleitung und die längeren Fahrzeiten in den Auskunftssystemen verzeichnet waren, gelten die ursprünglichen Zeiten als Basis für Entschädigungsansprüche.

Wurde das Ticket hingegen erst ausgestellt, nachdem die geänderten Abfahrts- und Ankunftszeiten verbindlich waren und diese Zeiten auf dem Fahrschein stehen, bilden sie die Grundlage für eine fahrgastrechtliche Bewertung.

Wie lassen sich Ansprüche einreichen?

Ansprüche können Fahrgäste online über Bahn.de oder die DB Navigator-App geltend machen. Alternativ steht das verbindliche Formular für Fahrgastrechte zur Verfügung: ausfüllen, ausdrucken und per Post an das Servicecenter der Deutschen Bahn in Frankfurt am Main senden.

Eine persönliche Abgabe ist ebenfalls möglich. Das ausgefüllte Formular kann in einem Reisezentrum der Bahn abgegeben werden; dort liegen die Vordrucke meist aus und Mitarbeiter helfen bei Bedarf weiter.

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