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<pZugausfälle bei der Deutschen Bahn sorgen weiterhin für Unruhe: Laut Bundesverkehrsministerium fiel im ersten Halbjahr rund jedes zwölfte Fernzugangebot (acht Prozent) ganz oder teilweise aus. Für betroffene Fahrgäste ergeben sich daraus konkrete Rechte – von der Umbuchung über Erstattungen bis zu Verpflegungs- und Hotelansprüchen.
Welche Optionen Fahrgäste haben
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Wenn ein ICE, IC oder EC nicht fährt, können Reisende in der Regel auf eine andere Verbindung der Bahn umsteigen, ohne extra zu bezahlen. Die übliche Zugbindung entfällt; ebenso sind frühere oder spätere Züge zulässig, solange es eine passende Alternative gibt.
Möchte man die Reise nicht antreten, besteht außerdem das Recht auf Erstattung des Ticketpreises. Wichtig ist: Informiert die Bahn nicht innerhalb von 100 Minuten nach der geplanten Abfahrt über mögliche Weiterreisemöglichkeiten, dürfen Betroffene sich selbst um Ersatz kümmern – zum Beispiel ein Fernbusticket – und die Kosten nachträglich zurückfordern.
Sitzplatzreservierungen verfallen bei ausgefallenen Zügen nicht automatisch an die Fahrgäste: Für eine Rückerstattung muss ein gesonderter Antrag gestellt werden. Wird eine andere Verbindung genutzt, sind neue Reservierungen erforderlich.
Verpflegung und Übernachtung bei längeren Ausfällen
Hängt man am Bahnhof fest und die Wartezeit übersteigt eine Stunde, besteht Anspruch auf angemessene Speisen und Getränke – sofern diese am Standort verfügbar sind. Die Leistungen sollen das unmittelbare Reisebedürfnis abdecken.

Fällt der letzte Zug des Tages aus und es gibt keine sinnvolle Weiterreisemöglichkeit mehr, müssen die Bahngesellschaften eine notwendige Hotelübernachtung übernehmen. Können Fahrgäste am Abend nur per Taxi weiterkommen, werden bis zu 120 Euro Fahrtkosten erstattet.
Reisende sollten zunächst das Personal der Bahn um Unterstützung bitten. Ist vor Ort keine Hilfe möglich, können sie sich selbst um eine Unterkunft kümmern. Wichtig: Belege aufbewahren und die Kosten als angemessen dokumentieren, damit sie später ersetzt werden.
Entschädigungen und wie man sie geltend macht
Kommt man infolge eines Zugausfalls verspätet am Ziel an, besteht Anspruch auf eine pauschale Entschädigung: Bei einer Ankunftsverspätung von mindestens einer Stunde 25 Prozent des Fahrpreises, ab zwei Stunden 50 Prozent.
Die Bahn kann die Zahlung nur ablehnen, wenn der Ausfall auf sogenannte außergewöhnliche Umstände zurückgeht – etwa extremes Wetter oder Personen im Gleis. In solchen Fällen entfällt die Verpflichtung zur Entschädigungszahlung.
Ansprüche lassen sich online über bahn.de oder die DB‑Navigator‑App einreichen. Alternativ kann das Fahrgastrechte-Formular ausgefüllt, ausgedruckt und postalisch eingesandt werden an:
DB Fernverkehr AG, Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main.












