Brandende Powerbank zwingt Lufthansa-Flug zur Notlandung

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Ein Lufthansa-Flug von Frankfurt nach Lissabon musste wegen einer in Brand geratenen Powerbank außerplanmäßig in Lyon landen. Die Crew sicherte das Gerät und erklärte eine Luftnotlage, um eine sofortige Landung zu ermöglichen.

Notfall und Umleitung

Der Jet war um 20.47 Uhr in Frankfurt gestartet. Nach einem Höhenverlust über der Schweiz entschied die Cockpitbesatzung, den Flug zu unterbrechen und in Lyon zu landen. Die Maschine setzte gegen 21.55 Uhr zur außerplanmäßigen Landung an.

Außenaufnahme eines Jets beim Landeanflug in Dämmerung
Der Jet setzte in Lyon zur außerplanmäßigen Landung an.

An Bord befanden sich nach Angaben der Airline 198 Passagiere sowie sechs Crewmitglieder. Eine Sprecherin bestätigte, dass die Besatzung die betroffene Powerbank in einer Brandschutztasche gesichert habe. Um eine priorisierte Landung zu erhalten, erklärte die Crew die Lage als Luftnotfall.

Unterbringung der Passagiere und Weiterreise

Die Reisenden verbrachten die Nacht in Hotels. Die Fluggesellschaft organisierte alternative Verbindungen für die Weiterreise.

Reisende mit Gepäck in Hotel-Lobby nachts
Passagiere verbrachten die Nacht in Hotels; die Airline organisierte Weiterreisen.

Laut Angaben wurden die Passagiere auf Flüge am 27. September umgebucht, damit sie ihre Reise nach Lissabon fortsetzen konnten. Die Airline erklärte, die Unterbrechung zu bedauern und betonte, dass die Sicherheit Vorrang habe.

Welche Regeln für Powerbanks an Bord gelten

Powerbanks sind bei vielen Passagieren üblich, um mobile Geräte unterwegs zu laden. Die Lufthansa‑Gruppe hat die Nutzung und das Aufladen solcher externen Akkus an Bord jedoch seit Anfang des Jahres untersagt. Eine Ausnahme besteht demnach nur für genehmigte medizinische Geräte.

Außerdem dürfen Powerbanks sowie E‑Zigaretten nicht im Aufgabegepäck transportiert werden. Für das Handgepäck gilt eine spezielle Einschränkung:

  • Powerbanks müssen im Handgepäck mitgeführt werden und dürfen nicht in den Gepäckfächern über den Sitzen verstaut werden.
  • Erlaubte Aufbewahrungsorte sind die Sitztasche des Vordersitzes, das Handgepäck unter dem Sitz oder am eigenen Körper.

Diese Vorgaben dienen dem Schutz aller an Bord, weil Lithium‑Ion‑Akkus bei Defekten Feuer- oder Rauchentwicklung verursachen können.

Bericht: dpa

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