Bahn plant Bierverbot auf Bahnsteigen zur Sicherheit – diese Regeln gelten für Reisende

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Ab dem 15. Oktober 2026 gelten an allen Bahnhöfen der Deutschen Bahn neue Regeln: Der Konsum alkoholischer Getränke auf dem Bahnhofsgelände wird verboten – eine Maßnahme, die Feierabendtreffen oder Fußball‑Tagesausflüge verändert. Die Bahn führt das Verbot bundesweit an rund 5.400 Bahnhöfen ein und will es per Hausrecht durchsetzen.

Was das Verbot umfasst

Getrunken werden darf auf dem gesamten Bahnhofsgelände nicht mehr – das schließt ausdrücklich die Bahnsteige mit ein. Ziel ist die Unterbindung des Alkoholkonsums in öffentlichen Bereichen der Stationen, nicht der Transport von alkoholischen Getränken.

Leerer Bahnsteig mit vereinzelten Passagieren und Flaschen auf dem Boden
Alkoholkonsum auf Bahnsteigen wird ab 15. Oktober 2026 verboten.

Die Deutsche Bahn setzt auf ihr Hausrecht: Wer gegen das Verbot verstößt, muss zunächst mit einem Platzverweis rechnen. Bei wiederholten Verstößen kann ein dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden.

Welche Konsequenzen drohen

Kurz und knapp: die Bahn kann Personen des Bahnhofs verweisen und bei Bedarf ein Hausverbot erteilen. In der Praxis sollen Mitarbeiter zuerst aufklären und dann gegebenenfalls durchgreifen.

Darf Alkohol im Gepäck bleiben?

Ja. Verschlossene alkoholische Getränke dürfen Reisende weiterhin mitführen, etwa im Koffer, Rucksack oder nach einem Einkauf im Bahnhof. Das Verbot richtet sich gegen das Trinken vor Ort, nicht gegen den Transport von Flaschen oder Dosen.

Koffer mit verschlossenen alkoholischen Getränken im Innenraum
Verschlossene alkoholische Getränke dürfen im Gepäck mitgeführt werden.

Wie sieht es in Bahnhofsbetrieben aus?

Die Gastronomie innerhalb der Bahnhöfe ist von der Regel ausgenommen. Wer in einer Bar, einem Restaurant oder im Bordbistro konsumiert, fällt damit nicht automatisch unter das Verbot.

Wichtig ist jedoch: Das Konsumieren bleibt auf die jeweiligen Betriebsflächen beschränkt. Auf Bahnsteigen, in Durchgangsbereichen oder auf öffentlichen Flächen außerhalb der Gasträume darf nicht weitergetrunken werden.

Gilt das Verbot auch in Zügen?

Die neue Regel betrifft ausschließlich Bahnhöfe. Für Fahrten gelten weiterhin die jeweiligen Beförderungsbedingungen und Hausregeln der Zugbetreiber. In vielen Regionalzügen besteht bereits ein Alkoholverbot.

Das DB‑Bordrestaurant wird weiterhin Alkohol ausschenken; Details dazu regeln die Bord‑ und Betreiberbestimmungen.

Warum die Bahn die Regel einführt

Nach Angaben der Deutschen Bahn soll das Verbot die Sicherheit erhöhen und Beschäftigte sowie Fahrgäste schützen. Bahn‑Chefin Evelyn Palla erklärte im Juli, es gehe um den Schutz der Mitarbeitenden und Fahrgäste. Erfahrungen aus Stationen mit bestehenden Verboten hätten zudem gezeigt: «Alkoholfrei heißt: weniger Gewalt und weniger Müll.»

Die Maßnahme ist Teil einer in den vergangenen Wochen begonnenen bundesweiten Umsetzung und soll ab dem 15. Oktober flächendeckend gelten.

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