Fluggastrechte: Entschädigung bei Flugverspätung

Artikel geschrieben von am 10. März 2013

Fluggastrechte

Ob Urlaubsreise ins europäische Ausland, ob Termin als Manager oder eine Stippvisite: Immer wieder sind Fluggäste von Verspätungen betroffen. Überbuchung, technische Mängel, Annullierung oder witterungsbedingte Ausfälle sind die häufigsten Gründe. Doch Fluggäste müssen das nicht einfach hinnehmen. Allerdings müssen einige Formalitäten beachtet werden, um tatsächlich Entschädigungsleistungen zu erhalten.

Bei mehr als zweistündiger Verspätung Anspruch auf Entschädigung

Egal, ob sich ein Flug erheblich verspätet, ob er gestrichen wird oder ob der Anschlussflug verpasst wird: Fluggästen stehen bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro zu. Die tatsächliche Höhe der Summe richtet sich nach Wartezeit und Entfernung zum Zielflughafen.

Sobald der Reisende pünktlich zum Check-in erschienen ist, also mindestens 45 Minuten vor Abflug, hat er Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Nur, wenn der Flug aus höheren Gründen wie Personalstreik, schlechte Wetterverhältnisse oder mürrische Vulkane ausfällt oder sich verzögert, ist die Fluggesellschaft nicht haftbar. Sollte die Airline es jedoch bei Frost versäumen das Flugzeug zu enteisen, oder gibt es technische Probleme, so zieht das Argument „außergewöhnliche Umstände“ nicht. Hier muss gezahlt werden.

Jede Verspätung gewissenhaft dokumentieren

Um seine Ansprüche durchsetzen zu können, ist es zwingend nötig, die Verspätung oder den Ausfall des Fluges zu dokumentieren. Neben Bordkarte oder Gepäckschein ist hier auch eine Bestätigung direkt vom Flugschalter äußerst hilfreich. Viele Airlines tendieren dazu Forderungen in erster Instanz abzulehnen oder den Geschädigten mit Papierkram oder Schweigen hinzuhalten. In solchen Fällen kann beim Luftfahrtbundesamt (www.lba.de) ein Verstoß gegen die EU-Fluggastrechtverordnung gemeldet werden.

Im Ernstfall einen Anwalt beauftragen

Die eignen Ansprüche auf finanzielle Entschädigung müssen trotzdem in nächster Instanz vor einem Zivilgericht geltend gemacht werden. Auch wenn hier keine Anwaltspflicht herrscht, ist eine rechtliche Vertretung äußerst empfehlenswert. Wer auf keine Rechtsschutzversicherung zurückgreifen kann und sich den bürokratischen Dschungel ersparen möchte, ist mit dem Thema Fluggastrechte bei Flightright gut aufgehoben. Das Portal arbeitet auf Provisionsbasis, wobei das Honorar nur fällig wird, wenn die Entschädigung erfolgreich eingeklagt wurde. Außerdem ist wichtig zu wissen: Zivilrechtliche Ansprüche, um die es sich hier handelt, müssen innerhalb von drei Jahren durchgesetzt werden. Andernfalls verjähren diese.

Foto: A. Fehmel  / pixelio.de

Inserenten: Dieser Artikel wurde unterstützt von www.flightright.de

2 Kommentare zu “Fluggastrechte: Entschädigung bei Flugverspätung”

  1. Lisa sagt:

    Danke für den hilfreichen Artikel, ich kann schon gar nicht sagen wie oft ich Verspätung gehabt habe und nicht entschädigt wurde. :-(

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