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Das Europäische Parlament hat mit großer Mehrheit neue Regeln zum Schutz von Flugreisenden gebilligt. Mit 646 Stimmen pro, 12 dagegen und drei Enthaltungen bestätigten die Abgeordneten Änderungen, die Entschädigungsansprüche bewahren, Buchungs- und Preistransparenz erhöhen und Familien sowie mobilitätseingeschränkte Reisende stärken.
Wesentliche Neuerungen für Passagiere
Die wichtigste Grundregel bleibt bestehen: Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden besteht weiterhin ein Anspruch auf Ausgleichszahlung. Die Höhe der Entschädigungen bleibt unverändert: 250 Euro für Strecken bis 1.500 km, 400 Euro für Flüge innerhalb der EU über 1.500 km beziehungsweise Strecken zwischen 1.500 und 3.500 km, und 600 Euro für längere Verbindungen.
Auf den längsten Routen ist eine teilweise Kürzung möglich: Erreicht die angebotene alternative Beförderung das Ziel mit höchstens vier Stunden Verspätung, kann die Airline die Kompensation um 50 Prozent reduzieren.
Wann keine Entschädigung gezahlt wird – und welche Betreuung verpflichtend ist
Keine Ausgleichszahlung fällt an, wenn die Störung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, auf die die Fluggesellschaft keinen Einfluss hat. Die Regelung nennt explizit Beispiele wie Naturkatastrophen, Krieg, extreme Wetterlagen, aggressives Verhalten von Passagieren sowie Streiks von Flughafen-, Flugsicherungs- oder Bodenabfertigungsdienstleistern.
In Fällen, in denen die Airline verantwortlich ist, gelten klare Betreuungsstandards: Während der Wartezeit müssen mindestens alle zwei Stunden Erfrischungen bereitgestellt werden und nach drei Stunden eine Mahlzeit. Bei längeren Verzögerungen ist bei Bedarf eine Unterkunft zu stellen; liegen die Ursachen außerhalb des Einflusses der Airline, kann diese Unterbringung auf bis zu drei Nächte beschränkt werden.
Erstattung, Fristen und vereinfachte Anträge
Wählt ein Passagier statt einer Umbuchung die Erstattung, soll die Rückzahlung automatisch erfolgen. Antragsteller haben künftig neun Monate Zeit, um Entschädigung zu verlangen.
Die Fluggesellschaft muss innerhalb von 30 Tagen entweder zahlen oder schlüssig erklären, warum sie außergewöhnliche Umstände geltend macht. In diesem Fall ist zudem auf das Beschwerdeverfahren hinzuweisen. Für Anträge darf kein Benutzerkonto oder eine spezielle App vorausgesetzt werden.
Handgepäck, Preise, Bordkarten und Familienrechte
Reisende erhalten das Recht, ohne Zusatzkosten einen persönlichen Gegenstand wie eine kleine Tasche oder einen Rucksack mit an Bord zu nehmen. Große Handgepäckstücke oder Trolleys sind damit nicht automatisch gemeint. Fluggesellschaften, Vermittler und Suchportale müssen den Gesamtpreis inklusive Handgepäck bereits zu Beginn des Buchungsvorgangs anzeigen; preiswertere Tarife ohne Handgepäck bleiben weiterhin möglich.
Zusätzliche Gebühren entfallen bei einfachen Serviceleistungen: Namenskorrekturen wegen Rechtschreibfehlern und das Ausdrucken einer Bordkarte nach dem Check-in dürfen nicht mehr gebührenpflichtig sein. Passagiere haben Anspruch auf eine digitale Bordkarte, ohne dass dafür ein Konto oder eine bestimmte App nötig ist.
Kinder unter 14 Jahren haben künftig Anspruch auf einen Sitzplatz neben der begleitenden erwachsenen Person, und dafür darf kein Aufpreis verlangt werden. Gleiches gilt für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität sowie für Schwangere. Außerdem bleibt ein Rückflugticket nutzbar, selbst wenn der Hinflug nicht angetreten wurde; dafür dürfen keine zusätzlichen Gebühren erhoben werden.
Zeitplan und politische Reaktion
Die Einigung aus dem Vermittlungsausschuss muss noch in einer dritten Lesung vom Parlament bestätigt und anschließend vom Rat bis Anfang August 2026 abgesegnet werden. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU treten die Regeln 20 Tage später in Kraft; Mitgliedstaaten und Unternehmen haben dann ein Jahr Zeit für die Umsetzung. Damit ist mit einer Anwendung der neuen Vorschriften frühestens ab 2027 zu rechnen.
Vertreter des Parlaments begrüßten die Einigung als Stärkung bestehender Rechte und als klarere Regelung nach langem Stillstand. Die Reform ziele darauf ab, Unsicherheiten zu beseitigen und besonders Familien sowie schutzbedürftige Gruppen besser abzusichern.












