Reisegenehmigungen können zur Abzocke werden, warnen Verbraucherschützer

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<pViele Reisende zahlen deutlich mehr als nötig für Einreisegenehmigungen — oder bekommen sie gar nicht. Verbraucherschützer warnen vor Nachahmerseiten und raten: Nur über die offiziellen Portale beantragen.

Wie Betrüger vorgehen

<pBei einer Onlinesuche führen Bezahlinserate oft zuerst auf private Dienstleister, die offiziellen Seiten verblüffend ähnlich sehen. Nutzer landen so auf Angeboten, die die eigentlich geringen Gebühren vervielfachen oder zusätzliche Servicekosten verlangen.

Nahaufnahme eines Browser-Adressfelds mit offizieller Regierungswebseite
Nur offizielle Portale wie die Gov.uk- oder die ESTA-Seite nutzen, rät die Verbraucherzentrale.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg empfiehlt deshalb, ausschließlich die offiziellen Websites zu nutzen. Die zuständigen Portale lauten: https://www.gov.uk/eta/apply für die britische ETA und https://esta.cbp.dhs.gov/ für die US-ESTA. Es gibt außerdem offizielle Apps für Android und iOS.

Ein konkreter Fall und die Höhe der Gebühren

Die ETA für Großbritannien kostet derzeit 20 Pfund pro Person, das entspricht knapp 24 Euro. Seit April 2025 ist diese Genehmigung für alle Reisenden verpflichtend, die kein Visum oder keinen Aufenthaltstitel für das Land besitzen.

Beleg und Kreditkarte neben einem Bildschirm mit einer hohen Gebühr
Private Anbieter berechnen oft deutlich höhere Gebühren als die offiziellen Tarife.

Ein aktueller Beratungsfall zeigt die Gefahr: Eine Frau zahlte bei einem privaten Anbieter rund 310 Euro für drei ETAs — statt der insgesamt etwa 70 Euro, die auf offiziellen Wegen fällig gewesen wären.

Was Betroffene tun können

Wer übervorteilt wurde, sollte schnell handeln. Die Verbraucherschützer raten zu folgenden Schritten:

  • Rückerstattung beim Anbieter fordern und Fristen setzen.
  • Belege sammeln: Bestätigungen, E-Mails und Screenshots sichern.
  • Bank oder Kreditkartenunternehmen kontaktieren — in einigen Fällen sind Rückbuchungen möglich.

Außerdem ist es sinnvoll, den Fall der regionalen Verbraucherzentrale zu melden. Das hilft nicht nur bei individueller Unterstützung, sondern warnt auch andere Reisende.

Vor einer Buchung gilt die Faustregel: zweimal prüfen, ob die Adresse wirklich zur staatlichen Seite gehört — und im Zweifel direkt über die genannten Portale oder die offiziellen Apps beantragen.

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