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<pDer Oeschinensee bei Kandersteg zieht so viele Besucher an, dass die Gemeinde über Eintrittsgelder für Fußgänger nachdenkt. Die Debatte dreht sich inzwischen nicht nur um Besucherlenkung, sondern auch um rechtliche Grenzen öffentlicher Wege.
Warum Kandersteg über Gebühren nachdenkt
Wanderwege von Kandersteg führen direkt zum Bergsee. Laut dem Schweizer Portal „Plattform J“ kommen an starken Tagen enorme Besucherzahlen zusammen; teils sind es mehr als 7000 Personen.
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Mehr als 7.000 Besucher an Spitzentagen: Bezahlschranke für beliebten Bergsee möglich

Die hohe Frequenz belastet Wege, sanitäre Anlagen, Ranger und sonstige Infrastruktur. Zudem, so der Noch-Gemeinderatspräsident und Hotelier René Maeder, bringen viele Tagesgäste vergleichsweise wenig wirtschaftlichen Nutzen vor Ort.
Welche Lösungen geprüft werden
Als mögliche Maßnahmen stehen technische und digitale Instrumente zur Diskussion: etwa Drehkreuze oder ein elektronisches Bezahlsystem per QR-Code oder App. Bislang wurde jedoch keine Entscheidung getroffen.
Grund dafür sind offene Fragen zu Zuständigkeiten, Bewilligungen und rechtlicher Zulässigkeit. Die Gemeinde will klären, ob solche Maßnahmen rechtlich durchsetzbar sind, bevor sie weiterplant.
Rechtliche Schranken in der Schweiz
Ein maßgeblicher Punkt ist das bestehende Betretungsrecht. Gemäß Artikel 699 des Schweizer Zivilgesetzbuches (ZGB) besteht grundsätzlich ein freies Betretungsrecht von Wald und Weide für jedermann.
Darüber hinaus dürfen öffentliche Fuß- und Wanderwege ohne spezielle gesetzliche Grundlage in der Regel nicht kostenpflichtig gemacht oder durch physische Barrieren wie Drehkreuze eingeschränkt werden. Diese Gesetzeslage erschwert eine kurzfristige Einführung von Eintrittsregelungen.
Praktische Maßnahmen zur Besuchersteuerung
Parallel zur Debatte um Eintrittsgelder sucht Kandersteg nach weiteren Hebeln zur Entlastung. Die Gemeinde plant, den Autoverkehr mithilfe eines Reservierungssystems für Parkplätze zu steuern.

Die Gondelbahn Kandersteg–Oeschinensee nutzt bereits ein Online-Reservationssystem. Dort werden Zeitslots für die Gondeln vergeben und die eigenen Parkflächen verwaltet.
Das ist wichtig zum Oeschinensee
- Der See liegt auf rund 1.575 Metern Höhe oberhalb von Kandersteg.
- Er ist von den Gipfeln der Blüemlisalp umgeben und Teil des UNESCO‑Welterbes Schweizer Alpen Jungfrau‑Aletsch.
- Von der Bergstation der Gondelbahn sind es etwa 30 Minuten zu Fuß bis zum Ufer; Wege dürfen mit Fahrrad oder E‑Bike nicht befahren werden.
Vergleich: Wie es in Deutschland geregelt ist
In Deutschland gibt es ebenfalls ein Grundrecht auf Erholung in der Natur. Nach § 14 Bundeswaldgesetz ist das Betreten des Waldes zum Zweck der Erholung grundsätzlich erlaubt.
Allerdings unterscheiden sich die Regeln bei landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nach § 59 Bundesnaturschutzgesetz und den Naturschutzgesetzen der Länder gilt das Betretungsrecht auf Wiesen, Weiden und Äckern in der Regel nur außerhalb der sogenannten Nutzzeit — also nicht während Aufwuchs, Beweidung oder Bestellung. Im Unterschied zur Schweiz ist das freie Querfeldeingehen auf genutzten Weiden während dieser Zeiten damit eingeschränkt.











