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Kroatische Gastbetriebe und Dienstleister müssen künftig zusätzliche Preisangaben zeigen. Die Regierung führt einen verpflichtenden historischen Vergleichspreis ein, um die Preispolitik für Einwohner und Urlauber transparenter zu machen.
Was genau wird verlangt?
Die Maßnahme erweitert eine bestehende Regel für den Einzelhandel auf alle Dienstleister. Das betrifft etwa **Restaurants**, **Cafés** und **Friseure**: neben dem aktuellen Endpreis soll künftig ein früherer Referenzpreis angezeigt werden.
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Medien in Kroatien sprechen von einer sogenannten „Preisverankerung“. Ziel sei, Kunden beim Einkauf und beim Restaurantbesuch einen direkten Vergleich zwischen heutiger und früherer Preisgestaltung zu ermöglichen.
Gültigkeit und zentrale Stichtage
Die neue Vorgabe tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Für Dienstleistungen und Gastronomie ist als historischer Referenzwert der Preis vom 10. September 2026 vorgesehen.
Für Lebensmittel und ähnliche Alltagswaren bleibt der zuvor festgelegte Vergleichszeitpunkt vom 2. Mai 2025 bestehen. Anbieter müssen die Zusatzpreise auch in Werbung und im Internet ausweisen.
Online-Präsenz und Ausnahmen
Unternehmen mit eigener Webseite sind verpflichtet, online einsehbare Preislisten zu führen. Das Wirtschaftsministerium hat diese Pflicht für jene Firmen angeordnet, die bereits über eine Webpräsenz verfügen.
Ausgenommen von der Regel sind Unterkunftspreise auf Buchungs- und Vermittlerplattformen. Für diese gilt die neue Preisangabenpflicht nicht.
Folgen im Alltag und Kritik der Arbeitgeber
Bei rabattierten Angeboten kann die Darstellung komplex werden: Dann sind unter Umständen drei Preisangaben gleichzeitig erforderlich — aktueller Preis, historischer Referenzpreis und Rabattpreis.

Der kroatische Arbeitgeberverband HUP hat darauf hingewiesen, dass Transparenz nicht in eine technisch und administrativ aufwendige Verpflichtung ausarten dürfe. Er sieht die Gefahr zusätzlicher Bürokratie für Unternehmen.
Vergleich: Was gilt in Deutschland?
In Deutschland existiert eine ähnliche Regel nur für Ermäßigungen: Als Vergleichswert zählt bei Waren grundsätzlich der niedrigste Preis, den der Händler in den vergangenen 30 Tagen verlangt hat.
Diese Regel soll verhindern, dass Händler überhöhte Vergleichspreise angeben. Anders als in Kroatien greift die deutsche 30-Tage-Regel in der Regel nicht bei konstanten Preisen oder bei Dienstleistungen.











