In Spanien drohen Bußgelder für Radreisende ohne Helm

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Wer jetzt in Spanien mit dem Fahrrad unterwegs ist, sollte die neuen Regeln kennen: Ab Oktober gilt außerhalb geschlossener Ortschaften eine generelle Helmpflicht — und bei Verstößen droht ein Bußgeld. Die Änderungen betreffen zudem das Verhalten von Autofahrern beim Überholen und Close-Proximity-Verkehr in Städten.

Helmpflicht außerhalb von Ortschaften

Die spanische Verkehrsbehörde DGT hat die Regeln so verschärft, dass Radfahrer außerhalb von Ortschaften künftig ohne Helm unterwegs sein dürfen — anders gesagt: ein Helm ist Pflicht. Wer erwischt wird, zahlt laut DGT ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro.

Fahrradhelm auf Lenker an einer Landstraße
Helmpflicht gilt künftig außerhalb geschlossener Ortschaften.

Früher gab es Ausnahmen, etwa bei sehr hohen Temperaturen; diese Erleichterungen entfallen nun. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Sicherheit auf Landstraßen und in touristisch beliebten Regionen wie Mallorca oder in den bergigen Gegenden um Alicante zu erhöhen.

Überholen: Tempo drosseln und Abstand halten

Beim Überholen von Radfahrern außerhalb von Ortschaften müssen Autofahrer ihr Tempo um mindestens 20 km/h unter das jeweils geltende Tempolimit reduzieren. Ist auf der Strecke 100 km/h erlaubt, darf beim Passieren eines Rades also höchstens 80 km/h gefahren werden.

Auto überholt Fahrrad mit Sicherheitsabstand auf Landstraße
Autofahrer müssen Geschwindigkeit drosseln und 1,5 Meter Abstand halten.

Zusätzlich schreibt die DGT einen seitlichen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern vor. Diese Kombination aus verringerter Geschwindigkeit und konkretem Abstand soll riskante Manöver verhindern und den Raum für Ausweichbewegungen vergrößern.

Regeln innerorts: Abstand und Fahrposition

Auch in Städten gelten neue Vorgaben. Fahren Autos auf demselben Fahrstreifen hinter einem Fahrrad, müssen sie künftig immer mindestens fünf Meter Abstand halten; dichtes Auffahren ist damit ausdrücklich untersagt.

Radfahrer sollen innerorts bevorzugt in der Mitte des Fahrstreifens fahren. Die DGT begründet das mit dem Ziel, sogenannte Dooring-Unfälle zu vermeiden — also Kollisionen, die entstehen, wenn eine geöffnete Autotür einen dahinter fahrenden Radler trifft. Die Regel soll zudem dazu beitragen, dass Autofahrer ihre Überhol- und Vorbeifahrmanöver bewusster planen.

Was das für Pendler und Urlauber bedeutet

Für Touristen und Pendler heißt das: beim Packen an den Helm denken und innerorts respektvollen Abstand halten. Autofahrer sollten ihre Fahrweise an Strecken mit Radverkehr anpassen und sich auf niedrigere Überholgeschwindigkeiten einstellen.

Konkrete Details zur Kontrolle und Umsetzung geben die regionalen Behörden vor; die DGT hat die Änderungen als Teil einer umfassenderen Initiative zur Verkehrssicherheit angekündigt.

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